Re: ausnahmen von radwegbenutzungspflicht

Posted by: Berliner

Re: ausnahmen von radwegbenutzungspflicht - 03/06/03 08:39 PM

NAja ich kann hier nur für mich reden. Da gibt es dann noch 20000 andere Kollegen die maches auch ganz anders sehen.

Ich würde niemals irgendetwas sagen, wenn jemand nicht auf dem Radweg fährt, weil der vereist ist. Ich denke auch ein Großteil der Kollegen wird das so sehen. In letzter Konsequenz bleibt dem Radler aber dann immernoch der Rechtsweg. Denn die Polizei spricht ja keine Schuld sondern sie stellt nur fest. Das letzte Wort hätte immer der Richter und in diesem Falle würde ich es persönlich auf einen Rechtsstreit ankommen lassen..... alleine schon aus dem Grunde, Gerichtsentscheidungen zu schaffen.

Aber ich denke der weitaus problematischere Punkt ist der Umgang zwischen Radfahrern und Kraftfahrern...