Re: ausnahmen von radwegbenutzungspflicht

Posted by: atk

Re: ausnahmen von radwegbenutzungspflicht - 03/06/03 05:45 PM

Hi Zombie,
Wir hatten das zwar schon öfters, aber trotzdem...
Die Anforderungen an Radwege, auf die dein Link verweist, sind kein Kriterium für den Radfahrer, ob er den Radweg benutzen muss oder nicht. Wie Daniel richtig geschrieben hat, ist allein die Beschilderung ausschlaggebend. Für einen als Radweg beschilderten Weg gilt die Benutzungspflicht, auch wenn er die Qualitätskriterien nicht erfüllt. Diese sind nur eine Anleitung für die Behörden, welche Wege als benutzungspflichtige Radwege beschildert werden dürfen. Ist ein Weg, der den Anforderungen nicht genügt, trotzdem benutzungspflichtig beschildert, bleibt eigentlich nur, dagegen Einspruch zu erheben oder zu klagen (was ja schon öfter gemacht wurde). Aber solange das Schild noch steht, muss man den Weg benutzen.

Allerdings gibt es noch das Kriterium der "Zumutbarkeit". Im wesentlichen besagt das, wenn man den Weg nicht vernünftig befahren kann, muss man ihn auch nicht benutzen. Auf der gleichen ADFC-Seite steht fast ganz oben:
"Auch gekennzeichnete Radwege müssen nicht benutzt werden, wenn dies nicht zumutbar ist (z. B. wenn Glas oder Schnee diesen bedecken - Rechtssprechung)".
Ich denke, das ist die Antwort auf die Frage von Markus.

Andreas