Posted by: Berliner
Re: ausnahmen von radwegbenutzungspflicht - 03/06/03 04:55 PM
Dieses Thema wurde hier denke ich schon oft diskutiert und ich werde nochmal kurz zusammenfassen, was m. E. dazu wichtig ist.
Seit 1998 müssen Radwege sowieso nur noch dann benutzt werden, wenn sie ausgeschildert sind, und das dürfen sie nur, wenn sie den Anforderungen nach den Ausführungsvorschriften zur StVO entsprechen. In vielen Großstädten, gerade in Berlin, trifft das nur auf einen Bruchteil zu, was dazu geführt hat, daß der überwiegende Teil der Radwege nicht mehr gekennzeichnet ist.
Sollte der betreffende Radweg dennoch als solcher ausgeschildert sein, so mußt du ihn grundsätzlich benutzen. Wenn er allerdings so stark vereist/verschneit ist, daß ein sicheres Befahren nicht mehr möglich ist, so kann dir keiner verwehren die Fahrbahn zu benutzen. Denn im Umkehrschluß ist es ja so. Verursachst du einen Unfall, weil du eben auf vereistem Radweg nicht mehr sicher fahren bzw. bremsen kannst wird man dir vorhalten, warum du denn überhaupt dort gefahren bist. Grundsätzlich ist nämlich die Fahrbahn zu benutzen. Der Radweg ist nur ein Sonderfahrstreifen, der mehr Sicherheit bringen soll. Kann er diese nicht bringen, weil seine Beschaffenheit, bautechnisch oder räumtechnisch, unzureichend ist, hat der Radfahrer eben wieder die Straße zu benutzen.
Ich würde mir da auch gar nicht so viele Gedanken machen.
Gruß Daniel
Seit 1998 müssen Radwege sowieso nur noch dann benutzt werden, wenn sie ausgeschildert sind, und das dürfen sie nur, wenn sie den Anforderungen nach den Ausführungsvorschriften zur StVO entsprechen. In vielen Großstädten, gerade in Berlin, trifft das nur auf einen Bruchteil zu, was dazu geführt hat, daß der überwiegende Teil der Radwege nicht mehr gekennzeichnet ist.
Sollte der betreffende Radweg dennoch als solcher ausgeschildert sein, so mußt du ihn grundsätzlich benutzen. Wenn er allerdings so stark vereist/verschneit ist, daß ein sicheres Befahren nicht mehr möglich ist, so kann dir keiner verwehren die Fahrbahn zu benutzen. Denn im Umkehrschluß ist es ja so. Verursachst du einen Unfall, weil du eben auf vereistem Radweg nicht mehr sicher fahren bzw. bremsen kannst wird man dir vorhalten, warum du denn überhaupt dort gefahren bist. Grundsätzlich ist nämlich die Fahrbahn zu benutzen. Der Radweg ist nur ein Sonderfahrstreifen, der mehr Sicherheit bringen soll. Kann er diese nicht bringen, weil seine Beschaffenheit, bautechnisch oder räumtechnisch, unzureichend ist, hat der Radfahrer eben wieder die Straße zu benutzen.
Ich würde mir da auch gar nicht so viele Gedanken machen.
Gruß Daniel