Posted by: schorsch-adel
ausnahmen von radwegbenutzungspflicht - 03/06/03 04:46 PM
hallo miteinander,
muß ich einen ausgewiesenen radweg benutzen, wenn er
1.stellenweise vereist/verschneit ist
oder
2 mit derart scharfkantigem splitt gestreut ist, daß ich mir in einer woche 3 platten gefahren habe
oder
3 vier wochen lang nicht von glassplittern befreit ist ?
gruß markus
muß ich einen ausgewiesenen radweg benutzen, wenn er
1.stellenweise vereist/verschneit ist
oder
2 mit derart scharfkantigem splitt gestreut ist, daß ich mir in einer woche 3 platten gefahren habe
oder
3 vier wochen lang nicht von glassplittern befreit ist ?
gruß markus