Posted by: webmantz
Re: Kuriositaeten - 06/18/07 10:48 AM
Moin,
... ABER wenn "Omi" jetzt in den Bach faellt, weil sie rueberkippt, dann kann sie niemanden verklagen, weil sie haette nicht fahre duerfen.
stimmt schon, daß ihr das Nichtbeachten des Schildes zumindest von der Versicherung nachteilig ausgelegt würde. Im Falle eines Rechtsstreites würde das Fahren an dieser Stelle vermutlich als fahrlässig gewertet werden, was i.d.R. eine Teilschuld zur Folge hat.
Aber: natürlich hätte jene Omi dort fahren dürfen. Denn das Zusatzschild "Radfahrer absteigen" hat keinen rechtlich zwingenden Charakter. Es ist lediglich ein Hinweis, an den ich mich als Radfahrer halten "kann", aber nicht muß.
Um Fahrradfahrer zum Absteigen zu zwingen, bedarf es schon eines dieser Schilder:
Dann muß ich als Radfahrer tatsächlich absteigen und darf nur noch schieben.
Gruß, André
In Antwort auf: haegar
... ABER wenn "Omi" jetzt in den Bach faellt, weil sie rueberkippt, dann kann sie niemanden verklagen, weil sie haette nicht fahre duerfen.

stimmt schon, daß ihr das Nichtbeachten des Schildes zumindest von der Versicherung nachteilig ausgelegt würde. Im Falle eines Rechtsstreites würde das Fahren an dieser Stelle vermutlich als fahrlässig gewertet werden, was i.d.R. eine Teilschuld zur Folge hat.
Aber: natürlich hätte jene Omi dort fahren dürfen. Denn das Zusatzschild "Radfahrer absteigen" hat keinen rechtlich zwingenden Charakter. Es ist lediglich ein Hinweis, an den ich mich als Radfahrer halten "kann", aber nicht muß.
Um Fahrradfahrer zum Absteigen zu zwingen, bedarf es schon eines dieser Schilder:


Dann muß ich als Radfahrer tatsächlich absteigen und darf nur noch schieben.
Gruß, André