Re: Radfahrerfalle

Posted by: Wolfrad

Re: Radfahrerfalle - 07/18/06 11:12 AM

Zitat:
Die Frage ist für mich z. B. . Kann ich als Schweizer juristisch gesehen Widersprüche gegen Lollies in D einlegen?

Ich meine, daß du das kannst. Du bist Verkehrsteilnehmer (da wird nicht nach der Staatsangehörigkeit gefragt) und du bist persönlich betroffen, da du dort mit dem Fahhrad am Straßenverkehr teilnimmst.

Würde hingegen ein Lörracher bei der Stadt Essen eine vorschriftswidrige Radwegregelung angreifen, würde man seine Aktivlegitimation anzweifeln müssen.

WdA (LuFF)