Re: Radfahrerfalle

Posted by: dcjf

Re: Radfahrerfalle - 07/18/06 08:23 AM

Zitat:
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Die vorgegebenen Maße für die lichte Breite beziehen sich auf ein einspuriges Fahrrad. Andere Fahrräder (vgl. Definition des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968, BGBl. 1977 II S. 809) wie mehrspurige Lastenfahrräder und Fahrräder mit Anhänger werden davon nicht erfaßt. Die Führer anderer Fahrräder sollen in der Regel dann, wenn die Benutzung des Radweges nach den Umständen des Einzelfalles unzumutbar ist, nicht beanstandet werden, wenn sie den Radweg nicht benutzen;

(Zitat aus der Verwaltungsvorschrift)
Danke für den interessanten Link, wollte ich schon länger mal wissen.
Wie sieht es denn für bauartbedingt schnellere Räder aus (so die flachen grins )? Könnte man da auch argumentieren, dass ein Radweg nicht so zumutbar ist, da man durch parkende Autos schlechter gesehen wird? Dann wäre es in jedem Fall ratsamer auf der Strasse zu fahren, als in der falschen Richtung bei besserem nicht freigegebenem Radweg auf der anderen Seite?