Posted by: trubby
Re: Radfahrerfalle - 07/17/06 05:55 PM
Hallo,
innerorts muß ein gemeinsamer, durch Zeichen 240 gekennzeichneter und somit benutzungspflichtiger Rad-/Fußweg mindestens 2,50m breit sein. Außerorts sinkt die Mindestbreite auf 2m.
Diese Mindestbreite darf nur an einzelnen, kurzen Engpässen unter Wahrung der Verkehrssicherheit unterschritten werden.
Nachzulesen in den VwV zur StVO §2 Zu Absatz 4 Satz 2 II. 2a (Abs. 18-21).
Grüße,
André
PS: Die Vorfahrt gewähren Zeichen sind theoretisch sogar erlaubt (siehe hier Abs. 16). Allerdings m.E. nicht in der kreativen Variante, wie auf dem Foto, denn ein "nur >>Fahrradsymbol<<" gibt es soweit ich weiß nicht.
innerorts muß ein gemeinsamer, durch Zeichen 240 gekennzeichneter und somit benutzungspflichtiger Rad-/Fußweg mindestens 2,50m breit sein. Außerorts sinkt die Mindestbreite auf 2m.
Diese Mindestbreite darf nur an einzelnen, kurzen Engpässen unter Wahrung der Verkehrssicherheit unterschritten werden.
Nachzulesen in den VwV zur StVO §2 Zu Absatz 4 Satz 2 II. 2a (Abs. 18-21).
Grüße,
André
PS: Die Vorfahrt gewähren Zeichen sind theoretisch sogar erlaubt (siehe hier Abs. 16). Allerdings m.E. nicht in der kreativen Variante, wie auf dem Foto, denn ein "nur >>Fahrradsymbol<<" gibt es soweit ich weiß nicht.