Posted by: Walt
Re: Unfall auf Radweg, eure Meinung? - 07/15/06 04:35 PM
Hallo Levty,
erst mal gute Besserung.
Einerseits hat die Stadt eine Verkehrssicherungspflicht, sie muss also ihre Straßen und Wege in einem Zustand halten, dass niemand zuschaden kommt. Bei unbeleuchteten Pollern hat z.B. schon manche Stadt gemäß Gerichtsurteil Schadensersatz und Schmerzensgeld zahlen dürfen.
Andererseits hat jeder Verkehrsteilnehmer eine persönliche Sorgfaltspflicht. Wenn man das Hindernis bei ausreichender Sorgfalt frühzeitig hätte erkennen können, entfällt eine Haftung der Stadt.
Im vorliegenden Fall bin ich der Meinung, dass das Hindernis zumindest im Zusammenwirken mit dem parkenden LKW nicht mehr erkennbar war. Der LKW sorgte dafür, dass das Hindernis im Schatten lag und deshalb nur schlecht zu sehen war, ganz besonders dann, wenn durch entsprechende Umgebungshelligkeit ein starker hell/dunkel-Kontrast bestand.
Hinzu kommt, dass man als Radfahrer beim Passieren der entstandenen Engstelle seine Aufmerksamkeit auf den LKW und evtl. dahinter hervortretende Personen richten muss, so dass das Hängenbleiben an dem Betonteil auch bei angemessener Sorgfalt nicht vermeidbar war.
Auch ein Absteigen des Radfahrers wegen des LKWs konnte die Stadt nicht erwarten, weil die verbleibende Restbreite des Radwegs noch ausgereicht hat, um am LKW sicher vorbeizufahren. Mit einem schlecht erkennbaren Betonsockel im Radweg musste der Radfahrer nicht rechnen.
Deshalb gehe ich davon aus, dass die Stadt hier zumindest eine überwiegende Teilschuld hat.
Der eventuelle Einwand der Stadt, dass erst das verkehrswidrige falsche Parken des LKW-Fahrers die Gefahr verursacht hat, führt zu keiner anderen Beurteilung.
Eine Stadt, die ein Gewerbegebiet und in diesem Falle den Betrieb von Autohäusern auf der gegenüberliegenden Straßenseite genehmigt, muss damit rechnen, dass dort auch entladende LKW parken. Sie muss ihre Radwege auch für diesen Fall verkehrssicher gestalten.
Ist zwar nur meine Meinung, aber über die Einschaltung eines Rechtsanwalts könnte man schon mal nachdenken.
Ob der mögliche Erfolg (Schmerzensgeld) das Kostenrisiko (Anwaltskosten) wert ist, muss man dabei natürlich selber abschätzen. Nachfragen beim Anwalt lohnt sich auf jeden Fall, da kann ich mich Uli nur anschließen.
Gruß
Walter
erst mal gute Besserung.
Einerseits hat die Stadt eine Verkehrssicherungspflicht, sie muss also ihre Straßen und Wege in einem Zustand halten, dass niemand zuschaden kommt. Bei unbeleuchteten Pollern hat z.B. schon manche Stadt gemäß Gerichtsurteil Schadensersatz und Schmerzensgeld zahlen dürfen.
Andererseits hat jeder Verkehrsteilnehmer eine persönliche Sorgfaltspflicht. Wenn man das Hindernis bei ausreichender Sorgfalt frühzeitig hätte erkennen können, entfällt eine Haftung der Stadt.
Im vorliegenden Fall bin ich der Meinung, dass das Hindernis zumindest im Zusammenwirken mit dem parkenden LKW nicht mehr erkennbar war. Der LKW sorgte dafür, dass das Hindernis im Schatten lag und deshalb nur schlecht zu sehen war, ganz besonders dann, wenn durch entsprechende Umgebungshelligkeit ein starker hell/dunkel-Kontrast bestand.
Hinzu kommt, dass man als Radfahrer beim Passieren der entstandenen Engstelle seine Aufmerksamkeit auf den LKW und evtl. dahinter hervortretende Personen richten muss, so dass das Hängenbleiben an dem Betonteil auch bei angemessener Sorgfalt nicht vermeidbar war.
Auch ein Absteigen des Radfahrers wegen des LKWs konnte die Stadt nicht erwarten, weil die verbleibende Restbreite des Radwegs noch ausgereicht hat, um am LKW sicher vorbeizufahren. Mit einem schlecht erkennbaren Betonsockel im Radweg musste der Radfahrer nicht rechnen.
Deshalb gehe ich davon aus, dass die Stadt hier zumindest eine überwiegende Teilschuld hat.
Der eventuelle Einwand der Stadt, dass erst das verkehrswidrige falsche Parken des LKW-Fahrers die Gefahr verursacht hat, führt zu keiner anderen Beurteilung.
Eine Stadt, die ein Gewerbegebiet und in diesem Falle den Betrieb von Autohäusern auf der gegenüberliegenden Straßenseite genehmigt, muss damit rechnen, dass dort auch entladende LKW parken. Sie muss ihre Radwege auch für diesen Fall verkehrssicher gestalten.
Ist zwar nur meine Meinung, aber über die Einschaltung eines Rechtsanwalts könnte man schon mal nachdenken.
Ob der mögliche Erfolg (Schmerzensgeld) das Kostenrisiko (Anwaltskosten) wert ist, muss man dabei natürlich selber abschätzen. Nachfragen beim Anwalt lohnt sich auf jeden Fall, da kann ich mich Uli nur anschließen.
Gruß
Walter