Posted by: ardeche
Re: Wälder zunehmend unpassierbar - 06/25/06 04:43 PM
Hey Markus,
nicht die Eigentumsverhältnisse regeln den Zutritt / Zufahrt zu den Wäldern, sondern deren Widmung. Da ist es erstmal Sch..egal ob es ein Staatsforst oder ein Privatwald ist! Zäune stellen ist nicht....außer Wildschutzzäune. Da kann man als Waldbesitzer zugegebener Maßen kreativ sein.......ansonsten hilft ein Blick in Gesetz oft weiter, dies gilt in beide Richtungen, also auch für hünehafte Waldarbeiter die einen den Weg durch den Hain mit schierer Körpergröße vermiesen wollen. Ist nix anderes als ne Nötigung. Wenn Zeugen da sind, sollte der Trottel sofort angezeigt werden. Wenn keine Zeugen da waren, würde ich auf jeden Fall (wenn es mir wert wäre) stunk bei er Forst- oder den Unteren Naturschutzbehörde machen.
Stolperfalllen bauen (Äste quer über einen Trampelpfad legen) ist eine rechtliche Grauzone mit Tendenz zur vorsätzlichen Körperverletzung, da hier zwar keine Verkehrssicherungspflicht besteht, aber auch keine Legitimation zur Verunfallung von Waldnutzern vorliegt......muß nur mal einer klagen, der sich die Gräten gebrochen hat.....kann sauteuer werden! Zahlt auch keine Haftplicht des Waldarbeiters-----
Gruß
Holger
...der heute knapp 80km auch durch den Wald geradelt ist....
nicht die Eigentumsverhältnisse regeln den Zutritt / Zufahrt zu den Wäldern, sondern deren Widmung. Da ist es erstmal Sch..egal ob es ein Staatsforst oder ein Privatwald ist! Zäune stellen ist nicht....außer Wildschutzzäune. Da kann man als Waldbesitzer zugegebener Maßen kreativ sein.......ansonsten hilft ein Blick in Gesetz oft weiter, dies gilt in beide Richtungen, also auch für hünehafte Waldarbeiter die einen den Weg durch den Hain mit schierer Körpergröße vermiesen wollen. Ist nix anderes als ne Nötigung. Wenn Zeugen da sind, sollte der Trottel sofort angezeigt werden. Wenn keine Zeugen da waren, würde ich auf jeden Fall (wenn es mir wert wäre) stunk bei er Forst- oder den Unteren Naturschutzbehörde machen.
Stolperfalllen bauen (Äste quer über einen Trampelpfad legen) ist eine rechtliche Grauzone mit Tendenz zur vorsätzlichen Körperverletzung, da hier zwar keine Verkehrssicherungspflicht besteht, aber auch keine Legitimation zur Verunfallung von Waldnutzern vorliegt......muß nur mal einer klagen, der sich die Gräten gebrochen hat.....kann sauteuer werden! Zahlt auch keine Haftplicht des Waldarbeiters-----
Gruß
Holger
...der heute knapp 80km auch durch den Wald geradelt ist....
