Posted by: Tristan
Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind - 06/24/06 07:39 AM
Moin moin,
also wie gesagt, solche Situationen sind immer Produkte des Einzelfalles, sodass sich sowas ja schwer beurteilen lässt. Grundsätzlich muss dem Kind auch der entstehende Schaden ersetzt werden. Der persönliche Vorwurf ist darin zu sehen, dass jeder im Straßenverkehr Rücksicht nehmen muss. Wenn man schneller fährt, muss man natürlich auch besser aufpassen und jederzeit anhalten können. Wenn das Ereignis jedoch unabwendbar war, wird man jedoch unter Umständen keinen Vorwurf machen können, den Schaden verschuldet zu haben. Dann entfällt die Ersatzpflicht natürlich.
Ob der Anspruch des Kindes um das eigene Mitverschulden zu kürzen ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Das hängt zum einen vom Alter und der Einsichtsfähigkeit des Kindes ab. Kinder unter 7 Jahren können sich noch so falsch verhalten - ein Mitverschulden legt man ihnen wegen der besonderen Schutzwürdigkeit gerade nicht zur Last.
Allerdings kann im Gegenzug wiederrum gegen die Eltern vorgegangen werden, wenn sie eine Aufsichtspflichtverletzung begangen haben. Also wenn sie ihr Kind beispielsweise auf dem falschen Radweg fahren lassen.
Und dann ist halt nur noch die Frage, was nun schwerer wiegt? Die Verletzung der Aufsichtspflicht oder das zu schnelle fahren, wobei ich eher letzteres als größeren Fehler ansehen würde.
Viele Grüße
Tristan
also wie gesagt, solche Situationen sind immer Produkte des Einzelfalles, sodass sich sowas ja schwer beurteilen lässt. Grundsätzlich muss dem Kind auch der entstehende Schaden ersetzt werden. Der persönliche Vorwurf ist darin zu sehen, dass jeder im Straßenverkehr Rücksicht nehmen muss. Wenn man schneller fährt, muss man natürlich auch besser aufpassen und jederzeit anhalten können. Wenn das Ereignis jedoch unabwendbar war, wird man jedoch unter Umständen keinen Vorwurf machen können, den Schaden verschuldet zu haben. Dann entfällt die Ersatzpflicht natürlich.
Ob der Anspruch des Kindes um das eigene Mitverschulden zu kürzen ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Das hängt zum einen vom Alter und der Einsichtsfähigkeit des Kindes ab. Kinder unter 7 Jahren können sich noch so falsch verhalten - ein Mitverschulden legt man ihnen wegen der besonderen Schutzwürdigkeit gerade nicht zur Last.
Allerdings kann im Gegenzug wiederrum gegen die Eltern vorgegangen werden, wenn sie eine Aufsichtspflichtverletzung begangen haben. Also wenn sie ihr Kind beispielsweise auf dem falschen Radweg fahren lassen.
Und dann ist halt nur noch die Frage, was nun schwerer wiegt? Die Verletzung der Aufsichtspflicht oder das zu schnelle fahren, wobei ich eher letzteres als größeren Fehler ansehen würde.
Viele Grüße
Tristan