Posted by: Flachfahrer
Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind / StVO - 06/23/06 09:45 AM
In Antwort auf: trubby
In Antwort auf: Flachfahrer
aaaber: wenn es so kracht, kann das rein logisch deshalb keine erzwungene vorfahrt sein, weil die vorfahrt schon längst genommen wurde.
oder gerade genommen wird. So ein Fahrzeug ist kein Punkt.
In Antwort auf: Flachfahrer
also da ist nicht mehr die frage vorfahrt oder nicht.
Doch. Bei Unfällen ist immer die Unfallursache von Interesse.
eben nicht "gerade genommen wird" sondern genommen wurde.
welche stelle des fahrzeuges auch immer dann "getroffen" wird, diese stelle befindet sich in dem moment auf der fahrspur, auf welche sie der fahrzeugführer in dem moment nicht hätte bringen dürfen und wo sie den vorfahrtberechtigten behindert.
die vorfahrt ist schon genommen.
wie danach noch ein "erzwingen" selbiger daraus werden soll, ist - zumindest rein logisch - nicht nachzuvollziehen.
unfallursachen können dann sein überhöhte geschwindigkeit, eingeschränkte sicht, untauglichkeit des vorfahrtnehmenden oder auch bremsunwilligkeit des vorfahrtberechtigten wenn er bei mißachteter bzw. genommener vorfahrt noch bremsen könnte (also mißachtung von §1 & 2) ... wie ich schon im letzten post schrieb.
also das hat immer eine ursache und je nach fall auch eine schuldverteilung auf beide beteiligten, nur kann die ursache nicht "vorfahrt erzwingen" heißen, weil das praktisch gar nicht geht.
allerhöchtens kann ein vorfahrtberechtigter verkehrsteilnehmer so unmißverständlich fahren, daß andere ihm die vorfahrt doch lieber gewähren anstatt noch zu versuchen, kurz vor ihm "reinzuschnipsen". aber dann kracht es ja auch nicht.

MfG