Posted by: HIlsi
Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind - 06/23/06 09:11 AM
Zitat:
Ja, Florian, das ist so. Ich würde sagen, ich stand zeitgleich mit der Berührung der beiden Räder...
Das war optimal getimt...
Das war optimal getimt...
Moin Joese
Das hatte ich vor meinem 1. Statement anders aufgefasst.
In dem Falle hast Du eindeutig schuldhaft zu spät reagiert.
Wie schon von anderen erwähnt gelten in allen Bereichen §§ 1 und 2 Straßenverkehrsgesetz.
Diese fordern zwingend im Sinne einer Gefährdungsvermeidung im Zweifel auf tatsächliche oder vermeintliche Rechte zu verzichten.
In dem Zusammenhang gefallen mit die entsprechenden Internationnalen Regeln für Wasserfahrzeuge (Schiffe) schon vom Namen her sehr gut:
Die heißen nicht Vorfahrfahrstregeln, oder internationale Schiffahrtsgeetz, sondern
Internationale Regeln zu Verhütung von Kollisionen
Damit geht schon aus dem namen hervor daß es nicht darum geht auf irgendwelchen Vorfahrtsregeln oder Wegerechten zu bestehen, sondern daß im Vordergurnd aller bemühungen die Verhütung von kollisonen stehen muß.
Gruß