Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind / StVO

Posted by: Khani

Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind / StVO - 06/22/06 02:54 PM

Hallo,

aus eigener Erfahrung (diesmal als Autofahrer) kann ich zu der Mitschuld folgendes sagen:

Bei einem Unfall im Verkehr (egal wo) sind ja immer mindestens zwei beteiligt (es sei denn man versucht einen Baum platt zu machen, o. Ä.). Für die Aufteilung der Schuld auf die beiden Unfallbeteiligten (wir gehen hier mal von 2 aus) wird nicht nur untersucht, wer definitiv die Regeln missachtet hat.
Derjenige, der sie missachtet bekommt erst mal eine Strafe für die Missachtung und trägt auf jeden Fall den größeren Anteil der Schuld und am enstehenden Schaden samt Schmerzensgeld und allem drum und dran.
Die genaue Aufteilung hängt aber jetzt noch vom Faktor der Unvermeidbarkeit ab ! Unvermeidbar ist der Unfall, wenn selbst der perfekte Fahrer mit optimaler Reaktion den Unfall (auch bei Fehlverhalten des anderen) nicht abwenden kann. Ist der Unfall unvermeidlich, dann ist der Regelübertreter allein schuld. Anderenfalls bekommt man eine Mitschuld.

Konkret hieß das bei mir : Mit kam ein Fahrzeug in einer Kurve auf meiner Fahrbahnseite entgegen. Ein leichtes Touchieren der Fahrzeuge war das Ergebnis mit dem Wert von insgesamt 5000€. Von der Regelverletzung wurde ich von der Staatsanwaltschaft (Polizei und Anzeige beider Parteien wegen Uneinigkeit) ohne Verhandlung entlastet. In der Schadensersatzfrage allerdings wurde vor Gericht verhandelt, ob ich optimal reagiert habe, oder etwas hätte besser machen können. Das Gericht war am Ende der Meinung, dass meine Reaktion OK war, daher muss ich nichts zahlen.
Im Fall hier würde ich sagen (ich bin kein Jurist ! ), obwohl das Kindle die Regeln nicht eingehalten hat, ist der originale Poster mit Schuld, da er seinen eigenen Angaben nach nicht optimal gehandelt hat (frühzeitiges Bremsen und Warnen).

Da ja aber nicht viel passiert ist, werden wahrscheinlich alle Beteiligten etwas gelernt haben : Der OP bremst früher, das Kindle fährt öfters mal rechts und die Eltern achten mehr auf ihr Kind. Es muss ja nicht so kommen wie für den Vater von Bekannten, der nach einer Kollision mit einem falschfahrenden Radler (erwachsen !) gestorben ist.

MfG, Daniel.

P.S.: Entschuldigung - der Terminus technicus lautet nicht "Unvermeidbarkeit" sondern Unabwendbarkeit