Posted by: Flo
Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind - 06/22/06 12:43 PM
In Antwort auf: mgabri
Zitat:
Wie schon gesagt hast Du eklatant gegen den Paragraphen 1 und 2 der Straßenverkehrsordnung vertoßen.
Es ist völlig irrelevant - zumindest in meinen Augen - ob er schon stand.
Er stand offensichtlich nicht rechtzeitig, daß das Kind in der Lage gewesen wäre zu reagieren.
Was hat der Drängler auf der Autobahn Schuld, wenn der, den er bedrängt seine Kiste an einen Baum fährt? Er ist doch gar nicht mit dem Verunfallten zusammengestoßen. Paragraf 1 und 2 geben ihm die Schuld. Durch sein Fahrverhalten ist der Unfall passiert - genauso wie hier.