Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind

Posted by: Anonymous

Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind - 06/22/06 12:42 PM

es ist schon ein Unterschied, ob man gerade noch zum Stehen kommt oder rechtzeitig verlangsamt, um sicheres Vorbeifahren zu ermöglichen.
Im vorliegenden Fall wärs wohl wieder mal eine Einzelfallentscheidung je nach Richterlaune.
Aber es steckt noch was anderes dahinter, nämlich daß Radwege selbstverständlich als Spielflächen verstanden werden. Ich habe da prinzipiell keine Einwände, Kinder gehen vor, aber diesselben Eltern wären vermutlich hell entsetzt, sollte ihr Kind auf einer KfzStraße radeln wollen. Zu Recht im Sinne der Tatsachen, das wär auch lebensgefährlich.
Aber Radwege als Verkehrswege wie eben die KFZStraße zu betrachten, mit gewissen Gefahren, käme ihnen nicht in den Sinn.
In diesem Sinne, wer zügig vorwärtskommen will, meidet Radwege. Es sind ja wie schon erwähnt, beileibe nicht nur Kinder die auf Radwegen kreuz und quer fahren bzw. stehen.

Gruß

Theodor