Re: Fahrradständerpflicht?

Posted by: mille1

Re: Fahrradständerpflicht? - 03/31/06 03:53 PM

In Antwort auf: MarkusHH

Ich meine auch, dass die Dienstaufsichtsbeschwerde eher dafür da ist, wenn ein Beamter gegen seine Pflichten verstößt oder Recht verletzt. Und das kann man ihm hier ja wohl nicht vorwerfen - eher das Gegenteil.

Das natürlich auch, aber wenn man unhöflich behandelt wird bzw. nicht korrekt behandelt wird, dann kann man auch eine Dienstaufsichtsbescherde abgeben.
Wenn sich bei der Firma(wo ich den größten Teil meiner zeit verbringe)ein
Fahrer von einer Spedition beim meinen Chef beschweren würde, ich hätte ihn unfreundlich oder gar beleidigend behandelt, ich wäre für meine Firma nicht tragbar. So wie man seine Lieferanten, Fahrer behandelt so behandelt man auch seine Kunden. Also auf deutsch: so was ist geschäftschädigend.
Ich erwarte von meinem gegenüber ein respektvolles Auftreten und das kann er auch bei mir erwarten und verlangen.
Gruß Mille