Posted by: knicklenker
Re: Interessant! - 03/16/06 07:56 PM
In Antwort auf: rado
Wildcamping ohne Zelt wird in der juristischen und polizeilichen Amtssprache als 'Lagern' bezeichnet. Das ist z.B. auf der Neckarwiese in Heidelberg nach 23 Uhr verboten. Lagern ist auch woanders verboten.
Hallo Bernd!
Sie sagte ausdrücklich "Campieren", und nicht "Lagern".


Frohe Grüße!
Uwe