Re: Fehlendes Gepäck nach Flug

Posted by: Pfälzer

Re: Fehlendes Gepäck nach Flug - 02/20/06 08:45 AM

Hallo Jan,

viel Glück bei der Regulierung Deines "Verspätungsschadens".
Wobei mir das folgende sehr "schwammig" vorkommt.


Montreal Übereinkommen 06.04.2004

Artikel 19 (Verspätung)

Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzen, der durch Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisenen, Reisegepäck oder Gütern entsteht.
Er haftet jedoch nicht für den Verspätungsschaden, wenn er nachweist, dass er und seine Leute alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen haben oder dass es ihn oder ihnen nicht möglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen.


Gruß
Werner