Re: Was denkt sich der dabei?

Posted by: Wolfrad

Re: Was denkt sich der dabei? - 11/17/05 05:38 PM

In der zitierten Entscheidung des OLG Hamm wird folgende Vorschrift der StVO erwähnt:

"§2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

...

(4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Sie müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. Andere rechte Radwege dürfen sie benutzen. Sie dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. Das gilt auch für Mofas, die durch Treten fortbewegt werden.

..."

Zitat:
Reicht ein Nichtbefahren eines Radweges allein schon aus, um als unfallursächlich gewertet zu werden, oder müssen noch andere Umstände, wie z.B. Unübersichtlichkeit hinzutreten?


Ersteres, so sehe ich das. Das Hinzutreten weiterer Umstände düfte nicht erforderlich sein. Allein die Tatsache, daß sich ein Fahrrad trotz des Gebots, den Radweg zu benutzen, auf der Fahrbahn befindet, schafft die Gefahrenlage, die sich zum Unfall verdichtet bzw verdichten kann.

"Der ADAC weist darauf hin, dass Radfahrer als vollwertige Verkehrsteilnehmer angesehen werden und dadurch bei verkehrswidrigem Handeln zur Verantwortung gezogen werden können. " Aber das hatten wir ja bereits. grins

WdA