Posted by: piefke
Re: Geklautes Rad zurückgeholt - 10/25/05 01:32 PM
Noch eine letzte Antwort darauf. (Das ganze driftet wahrscheinlich gerade ein bisschen zu sehr ins rechtliche ab). Wollte die juristische Seite ja auch nur erörtern, weil ausdrücklich nach dem dürfen gefragt wurde. Das ich das Fahrrad auch mitgenommen hätte, habe ich ja schon gesagt.
In dem, im Zusammenhang mit dem "unvorsätzlichen Diebstahl", geschilderten Fall, ging es ja um den Verkauf eines geliehenen Fahrrads, das ja deshalb gerade nicht abhanden gekommen ist. Gutgläubiger Erwerb ist dann natürlich möglich, auch wenn man sich als ursprünglicher Eigentümer letztlich "bestohlen" fühlt.
In Antwort auf: tom tyler
oauch wenn piefkes zivilrechtliche ausführungen richtig sind, setzt der straftatbestand des "diebstahls" die wegnahme einer "fremden" beweglichen sache voraus. "fremd" bedeutet: das gehört einem anderen als mir. da niemand an gestohlenen sachen eigentum erwerben kann, ist die mir gestohlene sache mir nie fremd. ich kann also an sachen, die mir gehören keinen diebstahl im sinne des strafrechts begehen.
In dem, im Zusammenhang mit dem "unvorsätzlichen Diebstahl", geschilderten Fall, ging es ja um den Verkauf eines geliehenen Fahrrads, das ja deshalb gerade nicht abhanden gekommen ist. Gutgläubiger Erwerb ist dann natürlich möglich, auch wenn man sich als ursprünglicher Eigentümer letztlich "bestohlen" fühlt.