Posted by: tom tyler
Re: Geklautes Rad zurückgeholt - 10/25/05 01:22 PM
auch wenn piefkes zivilrechtliche ausführungen richtig sind, setzt der straftatbestand des "diebstahls" die wegnahme einer "fremden" beweglichen sache voraus. "fremd" bedeutet: das gehört einem anderen als mir. da niemand an gestohlenen sachen eigentum erwerben kann, ist die mir gestohlene sache mir nie fremd. ich kann also an sachen, die mir gehören keinen diebstahl im sinne des strafrechts begehen.