Re: Geklautes Rad zurückgeholt

Posted by: erikai

Re: Geklautes Rad zurückgeholt - 10/25/05 12:12 PM

In Antwort auf: piefke

Wenn er es allerdings schon an einen Gutgläubigen Gebrauchtradkäufer auf dem Flohmarkt verkauft hat, kann der gegenüber dir die Besitzeinräumung wieder verlangen. Gleichzeitig bist du aber Eigentümerin geblieben. (Wer geklaute Sachen kauft, wird nicht Eigentümer), so dass du auch die Möglichkeit hast dein Fahrrad gerichtlich wieder zurückzufordern...


Gruß
jenny


Prima, ich liebe diese Rechtswelt. Ich darf dann Kosten, Zeit, Nerven usw. aufbringen um mein mir entwendetes Eigentum zurück zu erhalten.
Im schlimmsten Fall (Gegenpartei ist Mittellos) habe ich mir dann vielleicht ein Rad für ca. 2000 € zurückgeklagt, Radwert 200, 500, 1000?
Von der radlosen Zeit und den damit verbundenen Unannehmlichkeiten ganz zu schweigen.
Schön das das tägliche Leben sich nicht immer an der Geldgier des Staates seiner Rechtspflegeorgeane und der daran hängenden Rechtsanwalts- und Notarlobby orientiert.

Gruß Erik