Re: Geklautes Rad zurückgeholt

Posted by: Martina

Re: Geklautes Rad zurückgeholt - 10/25/05 11:51 AM

In Antwort auf: katjob

da man als Dieb oder Käufer einer geklauten Sache kein Eigentum an dieser Sache erwerben kann, hast Du keinen Diebstahl begangen.


Bin leider keine Juristin, liebe aber Spitzfindigkeiten zwinker und bin daher der Meinung, dass das in diesem Fall keine Rolle spielt. Und zwar deshalb weil Suse wahrscheinlich keine Möglichkeit hatte, sicher zu wissen, dass das Rad ihres und damit gestohlen und damit nicht Eigentum eines anderen war.....

Martina