Re: Geklautes Rad zurückgeholt

Posted by: piefke

Re: Geklautes Rad zurückgeholt - 10/25/05 11:47 AM

In Antwort auf: SuseAnne

Sehe ich zwar nicht so, hätte aber gerne Eure Meinung: "Durfte" ich mir mein Fahrrad einfach wiederholen? War es schlau, so zu handeln?
Fracht Suse verwirrt


Ich hätte genauso gehandelt. Betrachtet man das ganze allerdings rechtlich, steht das Recht wohl nicht ganz auf deiner Seite:

§ 858 BGB: Abs.1: Wer dem Besitzer ohne dessen Willen im Besitz stört, handelt, sofern nicht das Gesetz die Entziehung oder Störung gestattet, widerrechtlich

§ 859 Abs 1 BGB: Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren.

Dieser Besitzschutz greif auch für einen unberechtigten Besitzer wie einen Dieb. Mag vielleicht erstmal komisch klingen, soll aber Selbstjustiz verhindern.

Grundsätzlich kann der Besitzer den Besitz, der ihm auf diesem Wege entzogen wurde, zurückverlangen (§ 861 BGB). Selbst vom Eigentümer, also von dir. Das gilt allerdings nicht wenn der Besitzer dir gegenüber "fehlerhaft" besessen hat. Das hat der Dieb ohne Zweifel => kannst dein Fahrrad behalten.

Wenn er es allerdings schon an einen Gutgläubigen Gebrauchtradkäufer auf dem Flohmarkt verkauft hat, kann der gegenüber dir die Besitzeinräumung wieder verlangen. Gleichzeitig bist du aber Eigentümerin geblieben. (Wer geklaute Sachen kauft, wird nicht Eigentümer), so dass du auch die Möglichkeit hast dein Fahrrad gerichtlich wieder zurückzufordern...


Gruß
jenny