Posted by: mannimmond
Re: Teilschuldfrage nach Radunfall - 08/03/05 08:24 PM
In Antwort auf: Michi
trotzdem kann ich es nicht nachvollziehen. Es gibt ja ein Strassenverkehrsgesetz und wenn sich jemand nicht daran haltet ist es für mich halt nicht logisch und nicht fair, dass ein anderer dafür bestraft wird.
der Autofahrer wird auch nicht bestraft. Er haftet nur aufgrund des großen Gefahrenpotentiales, welches davon audsgeht, daß er sein großen Fahrzeug in Betrieb gesetzt hat mit für die Folgen des Unfalles.
In Antwort auf: Michi
Gruess Michi, der sich über solche Regelungen nervt, aber durchaus bewusst ist, als Autofahrer mit einem Bein im Geängnis zu sitzen...
Das ist nur der Fall, wenn er sich nicht an die Regeln hält. Solange es nur um die Gefährdungshaftung dreht, wird man nicht eingelocht. Im Klartext:
Selbst wenn ein Autofahrer ein Kind unter 14 (ich meine da liegt die Grenze inzwischen) anfährt, mit welchem er an der Stelle nicht rechnen musste, dabei nicht zu schnell war, weil das Kind unerwartet auf die Straße lief, also keine Chance hatte den Unfall zu verhindern, haftet er zwar mit 100% für den entstandenen Schaden, er wird aber noch nicht einmal Strafe bezahlen, da er sich nicht falsch verhalten hat.
Die Inbetriebname eines Fahrzeuges ist zwar gefährlich (deswegen auch die Gefährdungshaftung) für sich und andere, aber nicht verboten, sondern sogar ausdrücklich erlaubt. Für diese Gefährdung kann man also nicht bestraft werden. Wohl aber für einen höhere Gefährdung, welche von einem Fehlverhalten ausgeht.
Übrigens gibt es in Deutschland durchaus Fälle, bei denen ein Radfahrer von einem Auto erfasst wurde, und nacher den vollen Schaden zu tragen hatte, da er sich extrem verkehrswiedrig verhalten hatte. Ich hab nur leider kein Aktzenzeichen.