Posted by: MarieLu
Re: was bringt die codierung? - 07/02/05 09:20 AM
In Antwort auf: tom tyler
die polizei kann ohne weiteres den eigentümer ermitteln. die rahmennummer hilft da kaum weiter, insbesondere wenn das fahrrad nicht in der nähe des polizeireviers gefunden wird, wo du anzeige erstattet hast. in hamburg wurden vor kurzem in einem keller mehr als 10 fahrräder, die offensichtlich gestohlen waren, gefunden. schon in der zeitungsmeldung hieß es, dass probleme, die eigentümer zu finden, nur dort bestünden, wo die fahrräder nicht codiert sind.
Hallo zusammen!
Ich glaube, hier liegen ein paar Irrtümer vor.

Richtig ist, dass anhand einer Codierung ein Fahrradrahmen grundsätzlich demjenigen, der den Rahmen für seinen zu dem Zeitpunkt aktuellen Wohnort hat codieren lassen, zugeordnet werden könnte.
1. Voraussetzung: Den Polizeibeamten, die das Fahrrad "bearbeiten", ist die Bedeutung dieses Codes bekannt (was leider längst nicht immer und schon gar nicht überall der Fall ist)
2. Voraussetzung: Derjenige, der das Fahrrad codieren ließ, wohnt dort überhaupt noch... und hinter der "vercodierten" Anschrift verbirgt sich nicht eine riesige Mehrfamilienwohnanlage. Dieses könnte eine Zuordnung leider auch erschweren.
...und dann gäbe es noch ein paar andere Möglichkeiten, die eine Ermittlung des rechtmäßigen Eigentümers erschweren könnten...!
Sinnvoll wäre es in jedem Fall, wenn man im Diebstahlsfall neben der Rahmennummer auch den Code zwecks EDV-Speicherung angeben würde.
Die Gefahr, dass der rechtmäßige Eigentümer sein zwar codiertes, jedoch nicht als gestohlen angezeigtes UND nicht EDV-gespeichertes Fahrrad nicht zurück erhält, besteht durchaus.
Wird ein Fahrrad aufgefunden und/oder überprüft, geschieht das durch Abfrage von am Rahmen sichtbaren Nummern. Die werden dann mit dem Fahndungsbestand abgeglichen. Und das kann übrigens landes-, bundes- und auch schengenweit geschehen!
Wenn also aufgefundene / überprüfte Fahrräder nicht zugeordnet werden können, liegt es einfach daran, dass der rechtmäßige Besitzer bei der Anzeigeerstattung keine Rahmennummer nennen konnte / wollte - oder diese falsch genannt oder in die Fahndung eingegeben wurde.... Oder er hat erst gar keine Anzeige erstattet.
Grundsätzlich würde es also reichen, wenn man die Rahmennummer seines Fahrrades angeben kann.
Aber: Oftmals ist diese schlecht lesbar - oder unter dem Tretlager - verdeckt durch die Schaltzugführung - angebracht.
Wenn das der Fall ist, ist es in jedem Fall sinnvoll, den Rahmen sichtbar codieren zu lassen, um dann wenigstens eine sofort erkennbare und überprüfbare Nummer angeben zu können.
Man sollte übrigens auch angeben, wo am Rahmen sich die zu speichernden Nummern befinden. Je mehr konkrete(!) Angaben, desto besser!!!
Ich persönlich werde übrigens meine Fahrräder codieren lassen (war bislang zu den entsprechenden Terminen leider immer verhindert).
Grüße und ein fahrradkilometerreiches nettes Wochenende...