Posted by: Irrwisch
Re: Wochenendticket personengebunden - 04/13/05 03:03 PM
Auf der entsprechenden Seite von bahn.de findet sich Folgendes:
Bitte beachten Sie,
dass beim Schönes-Wochenende-Ticket eine Erweiterung der Gruppengröße oder ein Austausch der Personen nach Fahrtantritt nicht zugelassen ist. Auch der Weiterverkauf oder die kostenlose Überlassung des benutzten Schönes-Wochenende-Tickets ist nicht gestattet.
Um Missbrauch zu vermeiden, sind ab 1. April 2005 Reisende verpflichtet ist, Namen und Vornamen in das dafür vorgesehene Feld der Fahrkarte einzutragen. Im Rahmen der Fahrkartenkontrolle können Sie aufgefordert werden, Ihre Identität mittels eines amtlichen Lichtbildausweises nachzuweisen. Bei mehreren gemeinsam reisenden Personen ist diese Pflicht auf den Reisenden mit der längsten Reisestrecke beschränkt. Außerdem werden die Tickets mit einem zusätzlichen Aufdruck versehen, der anzeigt, dass das Ticket nicht übertragbar ist. Bitte nehmen Sie den Namenseintrag vor Fahrtantritt vor.
Hinweis:
Oben genannte Änderungen konnten zum 1. April 2005 noch nicht in allen Verkaufssystemen (z.B. Nahverkehrsautomaten von Verbünden) umgesetzt werden. Ist kein Namensfeld vorhanden, entfällt diese Verpflichtung und somit auch die Verpflichtung des Reisenden zum Identitätsnachweis.
Daraus ist immerhin indirekt zu lesen, dass man die Gruppengröße verkleinern darf. Aussteigen darf man also aus der Gruppe. Aber beginnen muss man wohl gemeinsam.
Gruß
Irrwisch
Bitte beachten Sie,
dass beim Schönes-Wochenende-Ticket eine Erweiterung der Gruppengröße oder ein Austausch der Personen nach Fahrtantritt nicht zugelassen ist. Auch der Weiterverkauf oder die kostenlose Überlassung des benutzten Schönes-Wochenende-Tickets ist nicht gestattet.
Um Missbrauch zu vermeiden, sind ab 1. April 2005 Reisende verpflichtet ist, Namen und Vornamen in das dafür vorgesehene Feld der Fahrkarte einzutragen. Im Rahmen der Fahrkartenkontrolle können Sie aufgefordert werden, Ihre Identität mittels eines amtlichen Lichtbildausweises nachzuweisen. Bei mehreren gemeinsam reisenden Personen ist diese Pflicht auf den Reisenden mit der längsten Reisestrecke beschränkt. Außerdem werden die Tickets mit einem zusätzlichen Aufdruck versehen, der anzeigt, dass das Ticket nicht übertragbar ist. Bitte nehmen Sie den Namenseintrag vor Fahrtantritt vor.
Hinweis:
Oben genannte Änderungen konnten zum 1. April 2005 noch nicht in allen Verkaufssystemen (z.B. Nahverkehrsautomaten von Verbünden) umgesetzt werden. Ist kein Namensfeld vorhanden, entfällt diese Verpflichtung und somit auch die Verpflichtung des Reisenden zum Identitätsnachweis.
Daraus ist immerhin indirekt zu lesen, dass man die Gruppengröße verkleinern darf. Aussteigen darf man also aus der Gruppe. Aber beginnen muss man wohl gemeinsam.

Gruß
Irrwisch
