Posted by: cargolifter-cl-160
Re: Enges Überholen - 03/23/05 08:55 AM
Hmm,
in der Regel bin ich eher dafür alles auf sich beruhen zu lassen. Aber nach Deiner Schilderung war die Straße nicht zum überholen geeignet.
Irgend ein Gericht hat mal ein Urteil gefällt, das es für Autofahrer unausweichlich zum überfahren der Fahrbahnmarkierung nach links kommen muss. (Autofahrer hat Unfall gebaut und wollte Radfahrer die Schuld in die Schuhe schieben, war dann aber selbst Schuld).
In Deiner Schilderung (3m) ist ein Überholen ohne Gefährdung garnicht möglich!
Ich würds einfach mal mit ner Anzeige probieren.
Natürlich nur wenn möglichst viele Daten (sprich: auch KFZ Kennzeichen) vorhanden/notiert sind.
Dies kann doch mit einem Standartvordruck auf dem heimischen PC schnell erledigt werden.
Im übrigen hat der Gesetzgeber gerade, aufgrund des erhöhten Gefahrenpotenzials höhere Bußgelder vorgesehen.
Siehe Bußgeldkatalog / Überholen
Bußgeldkatalog Nr. 21.1 = Überholen mit Gefährdung = 4 Points + 125 EURonen + Fahrverbot.
Hier wird kein Unterschied gemacht wer gefährdet wurde !
Und wenn besagter Autofahrer aufgrund der Anzeige nur mal darüber nachdenkt das er beim nächsten mal evt. 4 Wochen laufen muß, na dann hats doch etwas gebracht!
Ich hab mal einen Busfahrer angezeigt. Hat mich auf der Busspur mit seinem "Schlenki" zum anhalten "gezwungen". Hab ihn an der nächsten Haltestelle zur Rede gestellt. Da er mir dann noch dumm kam, bin ich direkt aufs Revier.
Hab leider nie gehört was bei rausgekommen ist.
in der Regel bin ich eher dafür alles auf sich beruhen zu lassen. Aber nach Deiner Schilderung war die Straße nicht zum überholen geeignet.
Irgend ein Gericht hat mal ein Urteil gefällt, das es für Autofahrer unausweichlich zum überfahren der Fahrbahnmarkierung nach links kommen muss. (Autofahrer hat Unfall gebaut und wollte Radfahrer die Schuld in die Schuhe schieben, war dann aber selbst Schuld).
In Deiner Schilderung (3m) ist ein Überholen ohne Gefährdung garnicht möglich!
Ich würds einfach mal mit ner Anzeige probieren.
Natürlich nur wenn möglichst viele Daten (sprich: auch KFZ Kennzeichen) vorhanden/notiert sind.
Dies kann doch mit einem Standartvordruck auf dem heimischen PC schnell erledigt werden.
Im übrigen hat der Gesetzgeber gerade, aufgrund des erhöhten Gefahrenpotenzials höhere Bußgelder vorgesehen.
Siehe Bußgeldkatalog / Überholen
Bußgeldkatalog Nr. 21.1 = Überholen mit Gefährdung = 4 Points + 125 EURonen + Fahrverbot.
Hier wird kein Unterschied gemacht wer gefährdet wurde !
Und wenn besagter Autofahrer aufgrund der Anzeige nur mal darüber nachdenkt das er beim nächsten mal evt. 4 Wochen laufen muß, na dann hats doch etwas gebracht!
Ich hab mal einen Busfahrer angezeigt. Hat mich auf der Busspur mit seinem "Schlenki" zum anhalten "gezwungen". Hab ihn an der nächsten Haltestelle zur Rede gestellt. Da er mir dann noch dumm kam, bin ich direkt aufs Revier.
Hab leider nie gehört was bei rausgekommen ist.