Die gute Nachricht ist allerdings, dass die Begründung dieser Abmahnung dermaßen lächerlich ist, dass sie sich abschmettern lassen sollte. Denn weder ein geschäftsmäßiger Verkehr noch ein Verstoß gegen die guten Sitten lassen sich hier m.E. vernünftig begründen.
Liebner Wolfgang,
hier stimme ich dir voll zu. Ja mehr noch: Der Schutz einer Marke ist nicht bloß auf den geschäftlichen-Verkehr, sondern sogar nur auf bestimmte, beim Markeneintrag festgelegte Teilbereiche beschrängt. Ausnahmen gibt es nur für "ganz große" Marken wie z.B. "Coca-Cola", aber schon nicht mehr für "Mercedes".
Diese neue Eskalation der Abmahnungs-Abzocke könnte übrigens ein weiterer Anstoß sein, den Gesetzgeber dazu zu veranlassen, diesem 'Gewerbe' das Wasser abzugraben. Denn dass man solch horrend teure Abmahnungen ohne einen vorherigen gütlichen Hinweis und mit dermaßen engen Fristen überhaupt verschicken darf, ist eine höchst umstrittene Spezialität deutschen Rechts.
Hier bin ich leider skeptisch: Unsere Justizministerin handelt nach dem Motto "Vorfahrt für Arbeitsplätze in Rechtsanwaltskanzleien"

. Zum Glück sind im September Neuwahlen, danach wird dieses düstere Kaptel deutscher Justizeschichte (Abmahnunwesen, Copyright-Gesetzte, die Verbraucherrechte aushebeln, Einsatz für Softwarepatente gegen das Votum des Parlaments, Abgaben auf Drucker, Scanner usw.) wohl endlich zu Ende sein.
Gruß
Igel-Radler