Re: Schutzstreifen für Fahrräder

Posted by: veloträumer

Re: Schutzstreifen für Fahrräder - 05/06/24 06:04 PM

In Antwort auf: Andreas
Hallo,

In Antwort auf: veloträumer
Ich vermute, du hast den Gesetzestext nicht richtig verstanden

Und ich vermute, der Autor des Gesetzestextes hat versehentlich Fahrzeug statt Kraftfahrzeug geschrieben. Da steht m.E. eindeutig, dass der Streifen mit Fahrzeugen nur "bei Bedarf" befahren werden darf.

Dass ein Fahrrad ein Fahrzeug ist, ergibt sich u.A. aus § 2 und der Formulierung zu Zeichen 250.
Dass ein Fahrrad ein Fahrzeug ist, ist mir klar. Im Kontext des Textes ist aber auch klar, dass in dem Fall nur das Kfz den Schutzstreifen bei Bedarf befahren darf. Umgekehrt macht ja keinen Sinn, der Schutzstreifen ist per definitionem die reguläre "Fahrbahn" des Radfahrers. Ob der Text deswegen geändert werden müsste, weiß ich nicht, vielleicht nicht ganz glücklich, aber m.E. ausreichend klar formuliert.
In Antwort auf: Andreas
In Antwort auf: veloträumer
Für Autos müsste es jetzt ein Überholverbot von Fahrrädern geben

Das wäre unzulässig. Denn das Überholverbot ergibt sich aus der Überholregel und Verkehrszeichen dürfen nicht lediglich eine bereits bestehende Regel wiedergeben.
Ich glaube, ist eine alte Wunschregel, die schon lange nicht mehr ernsthaft verfolgt wird - die Verkehrspraxis lehrt das Gegenteil. Viele Regeln werden doppelt und dreifach ausgewiesen - in jüngerer Zeit häufiger, wohl um auch Regeln deutlicher zu machen. Insbesondere weil Gemeinden unter dem Druck stehen, mehr Radfahrsicherheit zu gewähren, werden mehr und mehr Hinweise gedoppelt usw. Der Schutzstreifen als solcher ist auch nicht zwingend, sondern eher als "Aufmerker" gedacht. Das Überholverbot ist ferner nicht für jeden Autofahrer klar abschätzbar (sind es 1,50 m oder weniger?). In solchen Fällen besteht eigentlich Fürsorgepflicht der Verkehrsplaner, die Sache eindeutiger zu regeln. Ist ähnlich wie mit gefährlichen Kreuzungen (tote Winkel usw.) - offiziell alles korrekt, in der Praxis aber oft lebensgefährlich. Ein klar ausgewiesenes Überholverbot für einspurige Fahrzeuge würde hier Klarheit schaffen. Überholer sind dann auch eindeutiger zu überführen.