Posted by: sugu
Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket - 08/15/23 02:48 PM
Der Beförderungsvertrag kommt schon mit dem Kauf der Fahrkarte zustande und die Beförderungsbestimmungen (unter der Annahme, dass sie rechtens sind) sind Teil des Vertrages. Für den Fall, dass man ohne Fahrkarte einsteigt, kommt er mit Betreten des Fahrzeuges zustande und hat die Folge, dass man als Schwarzfahrer belangt werden kann.
Die interessante Frage ist, ob mit einer Fahrkarte sich das Verhältnis beim Einsteigen gegenüber dem Verkehrsunternehmen ändert: Vorher hatte man keinen Anspruch auf einen bestimmten Zug, nach dem Einsteigen hat das Verkehrsunternehmen meine Wahl akzeptiert und somit ist dieser spezielle Zug Teil des Vertrags geworden?
Die Tarifbedinungen des Deutschlandtarifs(nicht verwechseln mit 49 € - Ticket, das Teil des Deutschlandtarifs ist), schweigen sich dazu aus. Aber gleich in den Grundsätzen wird zumindest festgehalten, das Zusatzkarten wie 1. Klasse oder eben die Fahrradkarte Bestandteil des (Personen-)Beförderungsvertrages sind.
Die interessante Frage ist, ob mit einer Fahrkarte sich das Verhältnis beim Einsteigen gegenüber dem Verkehrsunternehmen ändert: Vorher hatte man keinen Anspruch auf einen bestimmten Zug, nach dem Einsteigen hat das Verkehrsunternehmen meine Wahl akzeptiert und somit ist dieser spezielle Zug Teil des Vertrags geworden?
Die Tarifbedinungen des Deutschlandtarifs(nicht verwechseln mit 49 € - Ticket, das Teil des Deutschlandtarifs ist), schweigen sich dazu aus. Aber gleich in den Grundsätzen wird zumindest festgehalten, das Zusatzkarten wie 1. Klasse oder eben die Fahrradkarte Bestandteil des (Personen-)Beförderungsvertrages sind.