Posted by: sugu
Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket - 05/22/23 09:28 AM
In Antwort auf: hopi
worin soll denn die Erweiterung der NRW-Mobilitätsgarantie bestehen?
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in NRW erworbenen Tickets
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Es war auch bisher durchaus möglich mit nicht in NRW erworbenen Tickets Ansprüche anzumelden, wenn sich die verspätete Abfahrt oder der Ausfall eines fahrplanmässigen Fahrzeuges in NRW ereignete. Als praktisches Beispiel verweise ich auf ein irgendwo erworbenes Nahverkehrsticket für eine in NRW startende Verbindung. Ein solches Ticket könnte online oder an irgendeiner Verkaufsstelle erworben worden sei
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Das zitierte und verlinkte Gesetz befasst sich mit der Finanzierung des Tarifs.
Die für die Umsetzung der in Satz 1 genannten Maßnahme erforderliche Zustimmung nach § 39 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 6 Satz 1 und 2 des Personenbeförderungsgesetzes sowie die Genehmigung nach § 12 Absatz 3 Satz 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes gelten für den Zeitraum bis 31. Dezember 2023 als erteilt. Der Tarif ist bis zum Erlass entsprechender Regelungen durch die Aufgabenträger, längstens jedoch bis zum 30. September 2023 vorläufig anzuwenden
Bis dahin haben die Genehmigungsbehörden der Länder Zeit, das 49-€-Ticket in ihr Regelwerk aufzunehmen. Wenn sie es nicht schaffen sollten, würde es dort danach sogar ungültig.