Re: Verfluchte Fahrraddiebe!!

Posted by: fghpw

Re: Verfluchte Fahrraddiebe!! - 02/10/05 09:03 PM

In Antwort auf: Spargel
In Antwort auf: fghpw

Abgesehen davon kann der Dieb dich hinterher wegen Körperverletzung anzeigen. Also bitte von solchen Kleinigkeiten, wie automatisches Funktionsunfähigkeitsetzen von Bremsen beim Abschließen des Rades absehen.

Das halte ich aber mal für ein Gerücht. Ich darf ein nicht der Straßenverkehrsordnung entsprechendes Fahrrad nicht benutzen (der Dieb auch nicht, aber wenn er zu blöd ist dies zu erkennen... ), aber im Gegensatz zum Auto, das auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt eine Zulassung braucht, kann mich keiner hindern sowas irgendwo abzustellen. zwinker grins
Laut Strafgesetzbuch ist es ja auch verboten in fremde Wohnungen einzubrechen, trotzdem kam es vor, das Einbrecher, welche sich an irgendetwas verletzt haben oder darüber gestolpert sind, mit Erfolg den Wohnungsbesitzer verklagt haben. Vergiß nicht, für die Verkehrssicherheit des Fahrrades der Besitzer verantwortlich ist. Dich trifft zumindest eine Teilschuld, wenn ein Gauner mit deinem Rad einen Unfall baut, weil es nicht verkehrsicher war. Der Kerl kann es ja nicht ahnen und in der Eile nicht ausreichend genug nachprüfen. böse Das Gesetz ist nun mal so ausgelegt. In dem du dir ein Fahrrad kaufst, verleitest du ja einen Gauner dazu dies zu stehlen! Für den Opferschutz ist ja deine Versicherung verantwortlich, für den Schutz der Verbrecher die Justitz. Jedenfalls hat man häufiger den Eindruck. traurig Der beste Schutz vor Diebstahl ist immer noch das Rad immer bei sich zu haben. Deshalb falte ich meines regelmäßig. Wenn du unbedingt an deinem Rad rumbasteln willst, mache es wenigsten so das es nicht nach Vorsatz aussieht und vergiß nicht eine plausible Ausrede bereit zu legen. Ich mache hier lieber Schluß, bevor mich jemand wegen Anstiftung zu einer Straftat anzeigt! zwinker
Tschüs Guido!