Re: Öffentliche Aktionen "Überholabstand halten"

Posted by: derSammy

Re: Öffentliche Aktionen "Überholabstand halten" - 12/13/20 12:51 AM

Überwachung des fließenden Verkehrs (auch Geschwindigkeit) obliegt der Polizei, beim Parken ist es schwieriger. "Ruhender Verkehr" fällt in die Zuständigkeit des Ordnungsamtes (gern aufplusternd auch als Stadtpolizei, Polizeibehörde oder ähnlich betitelt), nur wenn von diesem eine direkte Gefährdung für den fließenden Verkehr ausgeht, ist auch die richtige Polizei zuständig. Da wird gern der schwarze Peter hin- und hergeschoben.
Insoweit hinkt der Vergleich etwas, für die Überholabstände gibts meines Wissens nur die Polizeizuständigkeit.
Aber richtig, die Polizei hat im allgemeinen andere Sorgen als so relativ "kleine" Vergehen zu verfolgen.

Technisch möglich ist das mit der Abstandsmessung. Aber anders als bei Geschwindigkeitsmessungen gibts da wohl keine zertifizierten (und gerichtsfesten) Gerätschaften. Am leichtesten wäre die Überwachung ja da, wo schon aus ganz objektiv feststellbaren Gründen (Fahrbahnbreite) kein legales Überholen möglich ist. Wenn die Polizei wöllte, könnte sie also. Ich denke mit einer entsprechenden PR-Arbeit in den höheren Polizeietagen hat man schon die Chance, dass sich da was tut. Aber von allein wird sich da nichts tun, da muss man schon einige Bretter auf dem Weg dahin bohren...