Re: Der Looser ist immer der Radler

Posted by: Berliner

Re: Der Looser ist immer der Radler - 01/19/05 04:21 PM

So nun auch mal für die unwissenden. Im 233 ging es um die wechselseitig begangenen Straftaten. Und haben mit dem vorliegenden Fall ja nun gar nichts zu tun. Schon deshalb hätte es wohl klar sein müssen, daß der nicht gemeint war.

Außerdem bringst du hier Fachbegriffe wie Versuch und Vorsatz in eine Beziehung zueinander, die es nicht gibt. Laß es doch einfach sein. es hat hier nichts zu suchen.

btw hat sich schon mal einer Gedanken gemacht ob hier nicht der §315c (1) Nr. 1 StGB zutreffen könnte........? grins

Um mal die Diskussion aus der Sackgasse zu holen?

So ihr rechtsgelehrten nu haut mal inne Tasten! grins