Posted by: Uwe Radholz
Re: Berlin: Ententour am 26.11.2016 - 11/24/16 09:58 PM
In der Brandenburger Landeswanderwegverordnung ist doch ganz klar geregelt, dass Radfahrern, die Wanderwege befahren, besonders wenn diese unbefestigt sind, der Erwerb von Kuchen und Speiseeis generell untersagt ist.
Eine Ausnahmeregelung ist mir nicht bekannt.
Eine Ausnahmeregelung ist mir nicht bekannt.