Posted by: derSammy
Re: Übergepäck bei Flug mit verschied. Airlines - 07/07/16 11:08 PM
In Antwort auf: Falk
Der Kündigungsschutz, der fallweise sowieso so dicht wie ein Viskoseschwamm ist, wirkt bei unternehmensschädigendem Fehlverhalten jedenfalls nicht.
In der Theorie. In der Praxis ist ein langes Gerichtsverfahren mit nicht ganz einfacher Beweisführung zu erwarten. Einfacher ist es, wenn der "Kollege" normgerecht abgemahnt wurde. Aber dazu muss man den auch abmahnen wollen. Das Gerichtsverfahren mit Thomas aussitzen und nach dem Urteil dann die Abmahnung aussprechen, dürfte zumindest nicht funktionieren.
Wer als Personaler den Weg des geringsten Widerstandes gehen will, wird die Sache wohl eher aussitzen. Was kümmert da der eine Bahnkunde, der vielleicht wenige Hunnies als Entschädigung bekommt? Das Gerichtsverfahren, womöglich noch mit Vergleich, kostet Tausender oder gar Zehntausender.