Posted by: BvH
Re: Sponsor gesucht - 03/11/16 11:08 AM
Leistungen nach SGB II gibt es nur, wenn Erwerbsfähigkeit gegeben ist (Scheint hier nicht mehr zu sein). Wenn dies nicht mehr der Fall ist, kann Grundsicherung nach SGB XII beantragt werden. Die Beträge sind aber grundsätzlich die gleichen.