Posted by: :-)
Re: Fahrrad(welt)reise ohne Geld?! - 08/08/15 05:11 PM
Das geht schon, mit Auslandskrankenversicherung z.B. bei der DKV gilt für Reisen ab 3 Monaten bis ... 3 Jahre oder so. Auslandsversicherung anmelden (kostet(e) 2007 ca. 39,- Euro im Monat) Heute vermutlich mehr aber weniger als die "freiwillige" Versicherung bei der gesetzlichen. Dann kannst du die gesetzliche abmelden.
Wenn Wohnsitz nicht abgemeldet und kein Wohnsitz im Ausland angemeldet oder ein entsprechendes Schreiben vom Arbeitgeber vorliegt, also der Standardfall für den Radreisenden dann sollte man immer am Geldautomaten Belege (Quittungen) sammeln um im Krankheitsfall der Auslandsversicherung beweisen zu können, dass man auch dauerhaft im Ausland gewesen ist.
.... Hmmm, er möchte ja ohne Geld reisen... nach meiner Info, fragen die halt wenn es hart auf hart kommt nach den Belegen, wenn es die nicht gibt, wüsste ich keine Alternative.
Ich hatte bei der Auslandskrankenkasse gefragt wie das läuft und nachdem ich Wohnsitz, Arbeitsvertrag und Flugtickets verneint hatte meinten die halt (schon eher verwundert) das die Belege der Geldautomaten ausreichen. Man wird sicherlich auf auf wenig Verständnis stoßen wenn man sagt, kein Wohnsitz, kein Arbeitsvertrag, keine Flugtickets und auch keine Abbuchungen am Geldautomaten.
Wie auch immer jedenfalls kann die gesetzliche abgemeldet werden wenn die Auslandsversicherung vorliegt.
Gruß
Jörg
Wenn Wohnsitz nicht abgemeldet und kein Wohnsitz im Ausland angemeldet oder ein entsprechendes Schreiben vom Arbeitgeber vorliegt, also der Standardfall für den Radreisenden dann sollte man immer am Geldautomaten Belege (Quittungen) sammeln um im Krankheitsfall der Auslandsversicherung beweisen zu können, dass man auch dauerhaft im Ausland gewesen ist.
.... Hmmm, er möchte ja ohne Geld reisen... nach meiner Info, fragen die halt wenn es hart auf hart kommt nach den Belegen, wenn es die nicht gibt, wüsste ich keine Alternative.
Ich hatte bei der Auslandskrankenkasse gefragt wie das läuft und nachdem ich Wohnsitz, Arbeitsvertrag und Flugtickets verneint hatte meinten die halt (schon eher verwundert) das die Belege der Geldautomaten ausreichen. Man wird sicherlich auf auf wenig Verständnis stoßen wenn man sagt, kein Wohnsitz, kein Arbeitsvertrag, keine Flugtickets und auch keine Abbuchungen am Geldautomaten.
Wie auch immer jedenfalls kann die gesetzliche abgemeldet werden wenn die Auslandsversicherung vorliegt.
Gruß
Jörg