Re: Radtouren genehmigungspflichtig?

Posted by: JaH

Re: Radtouren genehmigungspflichtig? - 08/24/14 10:08 AM

In Antwort auf: iassu
Hier mal der von Andreas R gebrachte link:
Urteil.

Wobei das kein abschließendes Urteil war bzw. ist und dabei blieb es dann, da das - bin zu faul jetzt erst alles nochmal genau zu lesen, hab es vor längerer Zeit aber gelesen - ?Landratsamt? dann auf einen weiteren Versuch verzichtete, die Veranstaltung dennoch nicht zu genehmigen. Sie hätten die Verhandlung aller Wahrscheinlichkeit nach verloren.

Aber das gilt nun nur für die "Freiburger Brevets" und die rechtliche Lage bezog sich auf Baden-Württemberg. Im Artikel zu der haarsträubenden Auskunft in Schleswig-Holstein, geht es um eine rechtliche Situation, die so nur für dort gilt, da ein Gesetz mit verschiedenen ?Verordnungen? in der Anwendung so verbogen worden ist, dass eine derart weitreichende Interpretation=Anwendungsmöglicheit entstehen konnte.
Mein Verdacht: Es aber gegen viele Pragraphen des sog. Grundgesetzes verstoßen und daher vor keinem Gericht Bestand haben.
Es ging ursprünglich um ausserordentliche Risiken und mögliche Behinderungen, die von auf öffentlichem Grund stattfindenden Radsportveranstaltungen ausgehen können. Das nun in der Weise zu verbiegen, dass ein Staatssekretär feststellt, im Grunde würde es also für jede Radtour mehrerer Personen gelten, ist ein gutes Zeichen. Für was, sollte aber jeder für sich selber versuchen heraus zu finden.