Re: Überfall im Ausland, zahlt die Versicherung? - 03/16/1409:50 PM
In Antwort auf: Radler2014
Unter Raub zählt auch die Androhung von Gewalt.
Auch? Nach meinem laienhaften juristischen Verständnis ist doch genau dies der qualitative Unterschied zwischen Einbruch/Diebstahl und Raub. Letzterer setzt die Androhung oder Anwendung von Gewalt voraus.