Posted by: Elisabeth
Re: es handelt sich um den Verkehrsberuhigten Bereich - 07/07/04 08:27 PM
In Antwort auf: cat
danke für den Link Suse,
nun weiss ich, dass der von mir gemeinte Bereich in meiner Nähe keine Spielstraße ist, sondern ein "Verkehrsberuhigten Bereich" (Blaues Schild mit Kind, Auto und Haus abgebildet- Schild: 325 StVO).
Wenn ich tatsächlich keine für mich befridigende Antwort hier finde, werde ich tatsächlich mal in Juttas vorgeschlagenem Forum (danke Jutta) nachfragen.
Aber vielleicht kennt hier ja doch noch jemand die Verkehrsregeln für Deutschland ...
Hallo Chris,
ich lese das auf der gelinkten Seite von Suse zu Eurer StVO so:
Generell würden wohl Kinder unter 8 bzw. 10 (das Alter mit dem Gehsteigfahren müssen / dürfen) in Euren Spielstrassen in jede Richtung radeln dürfen, da sie sich ja spielend bewegen ("... erlaubt Kindern, auch auf der Fahrbahn und den Seitenstreifen zu spielen. Auch Sport kann dort durch ein Zusatzschild erlaubt sein.", Zusatzzeichen zu Zeichen 250.)
Analog wohl auch in den "Wohnstrassen" (Zeichen 325).
Anders beim Fahrradverkehr durch ältere (> 8 / > 10) RadlerInnen:
In Spielstrassen ist ja per Verkehrszeichen jeder Fahrzeugverkehr ausgeschlossen (Zeichen 250, "Verbot für Fahrzeug aller Art"). Das Problem mit der Einbahn erhebt sich da üblicherweise nicht - nur dann, wenn bestimmten Gruppen das Einfahren erlaubt ist und ihnen gleichzeitig die Fahrtrichtung vorgeschrieben wird - dann gelten für den erlaubten Fahrzeugverkehr jedoch die normalen Einbahnregeln.
Eine generelle Spielstrasse, also Zeichen 250 mit Zusatzzeichen, in Verbindung mit einer Einbahnbeschilderung, jedoch ohne Ausnahmeregelung für Zufahrtserlaubnis, so wie Du, Chris, in Deinem Startposting beschreibst, ist wohl unsinnig: Niemand darf das Strassenstück befahren - wozu dann die Einbahn?
Deine Fragestellung ist daher diesbezüglich wohl nicht relevant: Wenn nicht Fahrradverkehr vom Fahrverbot ausgenommen ist, darfst Du in der beschriebenen Spielstrasse _überhaupt_ nicht mit dem Rad fahren. Wenn jedoch - was aus Deinem Startposting nicht hervorgeht - Fahrradverkehr ausgenommen ist und deswegen vielleicht die Einbahnregelung gemacht wurde, ist die Antwort wohl auch klar: Du darfst nur in Einbahnrichtung radeln.
Allerdings sehe ich den Knackpunkt zu Deiner Frage nach dem Alter darin:
Ob Du überhaupt (auch ohne Ausnahmeregelung) in der Spielstrasse radeln darfst, oder, bei Einbahn in Spielstrasse oder Wohnstrasse, wird davon abhängen, ob Erwachsene/r oder Kind glaubhaft machen kann, dass es sich beim Radeln gerade um Spielen handelt.
HTH
In Antwort auf: cat, betreffend Erlaubtes gegen die Einbahnrichtung fahren in Wohnstrassen
... weiss das auch die österreichische Bevölkerung oder wird man bei euch gelegentlich mit dem Blick von Anwohnern ermordet, weil sie glauben, dass man etwas furchtbar schlimmes macht?
Leider, wie schon geschrieben wurde, wissen das in der Tat nicht viele. Mit Blicken ermordet zu werden ist noch harmlos. Üblicher ist, dass KFZ-LenkerInnen vermeinen Schimpfkanonaden loszulassen, wenn ihnen RadlerIn entgegen kommt (und sich vielleicht erfrecht nicht auszuweichen, weil es sich beim entgegen kommenden um einen _nicht_erlaubten_Verkehr_ handelt, der legal behindert werden darf ... siehe dazu mein posting zuvor).
In Antwort auf: cat
Immerhin in "normalen" Einbahnstraßen dürft ihr ja wohl auch nicht gegen die Verkehrsrichtung (wenn nicht anderes extra ausgewiesen ist).Oder?
Richtig. Jedoch glauben lt. Umfrage des VCÖ ca. 65 % ohnehin bereits, dass Radeln gegen die Einbahnrichtung erlaubt ist ...
lg
Elisabeth