Re: Notwendigste Ausrüstung bei einer Radtour

Posted by: aika

Re: Notwendigste Ausrüstung bei einer Radtour - 07/15/10 04:07 PM

In Antwort auf: Job
In Antwort auf: faltblitz
wo es explizit untersagt ist: z.B. im Wald (lt. Waldgesetz), in Naturschutzgebieten (lt. Naturschutzgesetzgebung).

Die Waldgesetze sind Ländersache. z.B. in Brandenburg ist da das übernachten für Reisende zu Fuß, oder mit Rad und Boot nicht verboten. Ausnahmen sind z.B. Biosphärenreservate, z.B. Spreewald, wo es richtig teuer werden kann.

job


ich will die allseitige verunsichernde verwirrung mal ein wenig weiter treiben, damit sich hier niemand in vermeindlicher kenntnis des sachverhaltes in sicherheit wiegt, und möglicherweise auf rechte beruft, die ihm vor ort dann letztlich doch nicht zustehen und im strafbefehl enden könnten.

das übernachten des (rad.-wasser.-fuss.-) wanderers ist generell, meines wissens, nirgendwo verboten. in manchen deutschen ländern per verfassung sogar explzit erlaubt, wenigstens dort wo es nicht durch andere verfügungen widerum verboten ist.

zu brandenburg würde ich aber meinen, dass dort auch dem wanderer, zumindest im wald, per landesverfassung das übernachten untersagt ist, hier im gegensatz zu mcpom, wo es ihm widerum nicht explizit verboten ist, im wald zu nächtigen.

also ich würde im alltagsgebrauch die info, nachdem es dem wanderer überall dort möglich ist zu übernachten, wo es ihm durch sonstiges recht nicht ausdrücklich verboten ist, als wichtige grundlage im umgang mit dem thema sehen, würde aber andererseits jederzeit von aussagen wie 'da und dort ist es erlaubt' abstand nehmen wollen, da die fülle der rechtseinschränkungen zu thema selbst für den kundigen nicht einfach zu durchschauen ist, und aussagen solcher art vor ort eben im ungemach enden können.