Posted by: Keine Ahnung
Re: (Taschen-)Messer auf Radreise bald unmöglich? - 09/23/24 01:26 PM
In Antwort auf: Muskatreibe
In Antwort auf: Keine Ahnung
[…] In diesem Faden sollte uns mehr interessieren, ob wir bei einer Radreise von neuen Regelungen betroffen sind.
Wer ist denn von derlei Regelungen, wie sie 'buche' oben in Post #1558999 analysiert hat nicht betroffen?
Deinen Einwand verstehe ich nicht. Ich habe doch nicht gesagt, dass die Einschränkungen bei der Mitnahme von Messern Radreisende nicht betreffen würden. Wenn Du genau liest, was ich geschrieben habe, so solltest Du sehen, dass ich allgemein von "neuen Regelungen" geredet habe, die Radreisen betreffen könnten. Das wären auch Regelungen zur Mitnahme von Fahrrädern in ICEs oder Regelungen zum Fahren in der Fußgängerzone oder ...
Genau solche Regelungen sollten in ihrer Auswirkung auf uns Radreisende besprochen werden. Aber z. B. eine Ausländerdiskussion gehört nicht dazu. So würde mich im konkreten Fall der Einschränkungen der Messermitnahme interessieren, ob mein Taschenmesser (andere Messer führe ich gar nicht mit) wirklich betroffen ist. Und wenn ja, ob es in meinen Gepäcktaschen verstaut immer noch ein Problem wäre. Ich gehe aber davon aus, dass ein derartiges Messer in einer Fahrradpacktasche untergebracht keine Schwierigkeiten bereiten würde.
Für Flugzeuge gibt es die Messerregelung ja schon seit Ewigkeiten. Dort wird ein Taschenmesser mit Klingenlänge bis 6 cm im Mitnahmegepäck geduldet (das haut bei meinem Taschenmesser hin). Ein Sägemesser ist aber nicht erlaubt, was ich früher nicht wusste. Ich habe dann aus meinem "Schweizer-Messer-Nachbau" einfach das Sägemesser herausgebrochen. Mit diesem Taschenmesser bin ich seitdem immer unterwegs. Im Aufgabegepäck dürfte ich ja auch größere Messer und auch das Taschenmesser mit Sägemesser transportieren. Auch am Flughafen besteht die Gefahr einer Messerstecherei. Es wäre schwer zu vermitteln, warum Gepäck am Flughafen anders beurteilt würde als am Bahnhof.
Bislang ist aber eine Menge Spekulation bei der Diskussion (auch ich kann teilweise hier nur spekulieren). Ich hoffe, dass es irgendwo einmal ein klares Regelwerk zum Mitführen von Messern gibt, wo genau gesagt wird, was erlaubt ist und was nicht. Im Augenblick würde ich mich auf § 42a WaffG berufen. Demnach sollte mein Taschenmesser im Gepäck erlaubt sein.