Posted by: cterres
Re: (Taschen-)Messer auf Radreise bald unmöglich? - 09/13/24 05:46 PM
Mit dem Thema habe ich mich hier in Bremen schon vor mehreren Jahren auseinander gesetzt.
Unabhängig von einer möglichen Verschärfung der Rechtslage handelt es sich bei einem Messer zur Einordnung als Waffe um eine Stichwaffe. Und auch den gegenwärtigen Diskussionen zufolge wäre eine nicht spitze oder am vorderen Ende nicht geschliffenes Ende der Messerklinge (wie bei einem Stubby, ähnlich einem Stechbeitel) keine Waffe.
Ein Messer mit einer Klingenspitze wie bei einem Buttermesser (gibts unter anderem von Opinel und Victorinox) könnte also "geführt" werden, das bedeutet zugriffbereit getragen werden. Wie viele Schritte nötig sind, um ein Messer aus einer verschlossenen Tasche in die Hand zu befördern, ist dabei nicht definiert. Ab wann ein Messer in einer Tasche also nur transportiert und nicht geführt wird, ist Auslegungssache. Je umständlicher der Zugriff ist, desto klarer die Abgrenzung.
In Bremen gibt es mehrere Waffenverbotszonen und die Regeln könnten von einer solchen Zone auf das ganze Land ausgedehnt werden. Da die "Regeln" was als Waffe gilt und was ein Werkzeug oder meinetwegen ein Essbesteck sein sollte, nirgends festgeschrieben ist, bestimmt die kontrollierende Person, was und in wessen Besitz vorgefunden diese als "Gefährlich" einstuft und konfiszieren kann.
Und deswegen gleich mal als Beispiel hinterher geschoben, wurde mir auf der Polizeiwache, in der ich mein Taschenmesser zur Begutachtung vorführte, von den anwesenden Polizisten versichert, das ICH mit einem Taschenmesser durchaus herum laufen dürfe. "SIE meinen wir mit den Schildern nicht", wurde dazu gesagt.
Womit das nicht klar ausgesprochene Klischee gemeint war, das ein unauffällig gekleideter Deutscher mit weisser Hautfarbe und gebildeter Ausdrucksweise von Polizisten nicht nach Waffen durchsucht wird.
Es ging damals übrigens um ein einhändig zu öffnendes Messer, bei dem der kleine Stift, mit dem man die Klinge mit dem Daumen öffnen konnte, abschraubbar war und dieses umgebaute Messer wollte ich absegnen lassen.
Damit laufe ich heute nicht mehr herum.
Statt dessen habe ich ein faltbares Werkzeugmesser mit Trapezklinge von Stanley. Das ist zwar spitz, aber nur etwa vier Zentimeter lang und damit kaum bedrohlich.
Trotzdem überlege ich, auf ein faltbares Gemüsemesser mit runder Spitze von Victorinox umzusteigen. Brot schneiden geht, jemanden erstechen nur mit viel Kraft.
Unabhängig von einer möglichen Verschärfung der Rechtslage handelt es sich bei einem Messer zur Einordnung als Waffe um eine Stichwaffe. Und auch den gegenwärtigen Diskussionen zufolge wäre eine nicht spitze oder am vorderen Ende nicht geschliffenes Ende der Messerklinge (wie bei einem Stubby, ähnlich einem Stechbeitel) keine Waffe.
Ein Messer mit einer Klingenspitze wie bei einem Buttermesser (gibts unter anderem von Opinel und Victorinox) könnte also "geführt" werden, das bedeutet zugriffbereit getragen werden. Wie viele Schritte nötig sind, um ein Messer aus einer verschlossenen Tasche in die Hand zu befördern, ist dabei nicht definiert. Ab wann ein Messer in einer Tasche also nur transportiert und nicht geführt wird, ist Auslegungssache. Je umständlicher der Zugriff ist, desto klarer die Abgrenzung.
In Bremen gibt es mehrere Waffenverbotszonen und die Regeln könnten von einer solchen Zone auf das ganze Land ausgedehnt werden. Da die "Regeln" was als Waffe gilt und was ein Werkzeug oder meinetwegen ein Essbesteck sein sollte, nirgends festgeschrieben ist, bestimmt die kontrollierende Person, was und in wessen Besitz vorgefunden diese als "Gefährlich" einstuft und konfiszieren kann.
Und deswegen gleich mal als Beispiel hinterher geschoben, wurde mir auf der Polizeiwache, in der ich mein Taschenmesser zur Begutachtung vorführte, von den anwesenden Polizisten versichert, das ICH mit einem Taschenmesser durchaus herum laufen dürfe. "SIE meinen wir mit den Schildern nicht", wurde dazu gesagt.
Womit das nicht klar ausgesprochene Klischee gemeint war, das ein unauffällig gekleideter Deutscher mit weisser Hautfarbe und gebildeter Ausdrucksweise von Polizisten nicht nach Waffen durchsucht wird.
Es ging damals übrigens um ein einhändig zu öffnendes Messer, bei dem der kleine Stift, mit dem man die Klinge mit dem Daumen öffnen konnte, abschraubbar war und dieses umgebaute Messer wollte ich absegnen lassen.
Damit laufe ich heute nicht mehr herum.
Statt dessen habe ich ein faltbares Werkzeugmesser mit Trapezklinge von Stanley. Das ist zwar spitz, aber nur etwa vier Zentimeter lang und damit kaum bedrohlich.
Trotzdem überlege ich, auf ein faltbares Gemüsemesser mit runder Spitze von Victorinox umzusteigen. Brot schneiden geht, jemanden erstechen nur mit viel Kraft.