Posted by: aighes
Re: Erfahrungen mit Zelt-Hängematten? - 01/01/15 02:59 PM
Dein zweiter Punkt ist recht simpel. Es leitet sich aus Art. 14 (2) GG ab. Eigentum verpflichtet. Wenn auf deinem Grundstück Bäume stehen, die einen Schaden anrichten, bspw. durch Umfallen oder Abbrechen von Ästen, so haftest du als Eigentümer für die entstandenen Schäden.