Posted by: redfalo
Re: unverschämte Bezahlschranke bei komoot - 05/05/24 08:46 AM
In Antwort auf: hopi
...dass selbst ausdrücklich verbotene Wegeführungen ohne die geringsten Bedenken übernommen und auch tatsächlich gefahren oder gewandert werden. Hinweise auf bestehende Verbote werden dann einfach mit einer Bemerkung wie "wird doch von Komoot angezeigt" abgetan.
Diese Behauptung deckt sich nicht mit meinen eigenen Erfahrungen als Komoot-Nutzer. Im Gegenteil: Komoot weigert sich z.B. hartnäckig, eine Route gegen die Fahrtrichtung von Einbahnstraßen zuzulassen. Das kann bei der Planung mitunter sehr nervig sein. Ein Beispiel ist die Donnersbergstraße ab Dannenfels auf den Donersberg. Bergauf darf man die eigentlich nicht fahren, weil Einbahnstraße. Ist eine schmale Straße, die ein bisschen zu eng wäre, wenn sich zwei Autos in den spitzen Kurven begegnen würden. Mit dem Rad aber absolut problemlos gegen die Fahrrichtung befahrbar (wenn auch nicht legal). Mit Komoot nur als "off grid" Abschnitt möglich.