Posted by: Uli
Re: Komoot Oberfläche des Strassen bzw. Wege - 01/09/23 02:14 PM
Zitat:
Wie ich bereits irgendwo schon geschrieben habe, gibt es auch Auto-Bürgermeister, die das verfügen, soweit die Bundesstraße das Gemeindegebiet erreicht.
Falls dadurch der Eindruck entsteht, dass Kommunen innerhalb ihres Gebiets solche Regelungen selber / alleine entscheiden können: Nein, das ist nicht so. Ist der Träger der Strasse nicht die Kommune, sondern Kreis, Land oder Bund, können diese Regelungen nur unter bestimmten Voraussetzungen und/oder mit Zustimmung des Trägers erfolgen. Ich kenne eine Reihe von Kommunnen, die auf bestimmten Straßen den aktuellen Status zugunsten von Fußgängern udn Radfahrern ändern wollen, aber leider sperren sich Land bzw. Bund.
Gruß
Uli