Für welche Länder braucht man eigentlich eine spezielle Reisekrankenversicherung? Als ich vor einigen Jahren in Schweden einen Radunfall hatte (Handbruch), konnte ich mit einer solchen nichts anfangen. Ich musste lediglich den in Schweden üblichen Eigenanteil für die Inanspruchnahme des staatlichen Gesundheitsdienstes (Versorgung im Krankenhaus und Taxitransport 2 x 120 km (Särna - Mora - Särna) zahlen.
Gerade heute las ich im Oktoberheft meiner Berufsorganisation, dass in meinem Mitgliedsbeitrag der Beitrag für eine Freizeitunfallversicherung enthalten ist, die bei Freizeitunfällen die folgenden Leistungen bietet:
im Todesfall 2.000,00 €,
für Bergung und Rettung bis zu 55.000,00 €,
zusätzlich Krankenhaustagegeld sowie Genesungsgeld 5,00 € pro Tag.
Mein Rat: Vor Abschluss einer speziellen Reisekranken-bzw. Unfallversicherung sollte man sich informieren, ob man so etwas in den zu bereisenden Ländern braucht und, ob man einen hinreichenden Versicherungsschutz nicht schon als Mitglied einer Gewerkschaft, eines Berufsverbandes oder als Inhaber und Benutzer einer Kreditkarte nicht schon hat.
Lothar
Grob gesagt:
- Privat Vollversicherte haben in der Regel Tarife mit weltweiter Deckung und werden keine zusätzlichen Versicherungen brauchen. Grad in den eigenen Vertrag schauen und das war es dann meist schon
- Gesetzlich Versicherte brauchen in den Ländern, mit denen die BRD entsprechende Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, dass sind die meisten europäischen Länder, EIGENTLICH keine zusätzliche Krankenversicherung ABER wenn vor Ort der einzige greifbare Arzt darauf besteht, privat abzurechnen, können die Kosten oft die hier zu Lande festgelegten Sätze übersteigen und dann bleibt man auf dem Rest sitzen. Der medizinisch notwendige Rücktransport ist in der GKV auch nicht versichert.
Gegen diese Probleme hilft diese Auslandsreise-Krankenversicherung, die man in der Regel für einen Jahresbeitrag von um die zehn Euro bekommt.
- In den Ländern, mit denen kein Abkommen besteht, ist diese Auslandsreiseversicherung insofern zwingend, wenn man nicht das Risiko tragen will, bei Erkrankung alles selbst zu zahlen.
Die Auslandsreisekrankenversicherungen im zehn Eurobereich setzen in der Regel zwingend das gleichzeitige Bestehen einer gesetzlichen Krankenversicherung voraus und es muss immer geprüft werden, für wie lange die versichern. Meist sind es 30 Tage am Stück und daher für Langzeitreisen vollkommen wertlos.
Unfallversicherungen sind etwas vollkommen anderes. Sie haben meist weltweite Deckung und zahlen einen bestimmten Geldbetrag, wenn durch einen Unfall ein bleibender körperlicher Schaden erlitten wird. Oft auch Bergung und Transport, manchmal ein Krankenhaustagegeld und was sonst noch dem Versicherer so einfällt. Mit der Bezahlung der Behandlung haben die normaler Weise nichts zu tun.